1. Vorwort
Wir garantieren für die Fehlerfreiheit unserer
Produkte. Sollte trotz unseres Qualitätssicherungssystems mangelhafte
Ware ausgeliefert worden sein, werden wir dem Mangel unverzüglich
beheben. Dies garantieren wir bis zu zwei Jahre nach dem Kaufdatum. Entstehende
Versandkosten werden dabei selbstversändlich von uns übernommen.
Die hier genannten Garantiebedingungen gelten nur für Deutschland.
2. Garantiefall
Ein Garantiefall tritt ein, wenn Bauteile Fertigungsfehler
aufweisen. Fertigungsfehler sind Fehler, die die Sicherheit und die Funktion
des PowerSkip´s beeinträchtigen.
Natürliche Abnutzung ist nicht Bestandteil
der Garantie.
3. Austauschteile
Austauschteile sind von der Garantie ausgeschlossen.
Diese sind:
a) die Federn (E640; E580; E520; E460)
b) die Sohle ( Teil 3.4 am Fußhebel)
c) die Lagerbuchsen ( Teil 1.11 und 3.4)
Hinweis: Austauschteile Nutzen sich während
des Betriebes ab. Mit der derzeit zur Verfügung stehenden Technologie
ist es nicht möglich diese Bauteile dauerfest zu gestalten. Weitere
Informationen unter Technik/Funktion |
4. Anzeige eines Garantiefalls
Ein Fertigungsfehler muß uns innerhalb
der Garantiezeit angezeigt werden. Die Anzeige muß in einer Form
durchgeführt werden, die uns erlaubt die Anzeige auf Ihre Richtigkeit
zu überprüfen.
5. Annahme der Anzeige
Der Garantiefall wird von uns erklärt, falls
wir nach Prüfung der Anzeige festgestellt haben, daß ein Garantiefall
im Sinne der Artikel 2. bis 4. vorliegt.
6. Durchführung
Ist ein Garantiefall von uns erklärt, wird
der Mangel bei uns kostenlos behoben. Versandkosten werden von uns übernommen. |